AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der face-up GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Models, der face-up GmbH (in weiterer Folge Agentur genannt) und ihren Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  1. Buchungsgrundlagen

1.1  Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2  Der Kunde schuldet der Agentur eine fixe Vermittlungsprovision in der jeweils gültigen Höhe. Jegliche Haftung der Agentur für grob fahrlässige oder vorsätzliche verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

1.3  Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.

  1. Buchungsmodalitäten

2.1  Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt mitteleuropäische Zeitrechnung (MEZ). Optionen werden nach Buchungs– eingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

2.2  Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

2.3  Die Agentur ist ausdrücklich NICHT für Versicherungen wie Unfallversicherung, Sozialversicherung nach dem GSVG oder ASVG oder anderen gesetzlichen Versicherungen für das Model während der Tätigkeit als Model zuständig oder dafür haftbar. Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden, da das Model als selbständiger Unternehmer tätig wird. Die Agentur kann nicht dafür haftbar gemacht werden, da die Agentur ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig ist d.h. dass entweder das Model oder der Auftraggeber/Kunde dafür aufkommen müssen. Es ist die gesetzliche Pflicht des Models selbst dafür aufzukommen, ferner ist es die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers und Kunden dies zu prüfen, somit entfallen etwaige Haftungen auf Model und Auftraggeber/ Kunden.

  1. Annullierung

3.1  Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

3.2  Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

3.3  Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

3.4  Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodel, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenen falls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

3.5  Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vollständige vereinbarte Modelhonorar, sowie die Vermittlungsprovision inklusive ev. anfallender Spesen,  zu bezahlen.

  1. Arbeitszeit

4.1  Das Model wird stundenweise gebucht, mindestens jedoch 3 Stunden, maximal 8 Stunden pro Tag.

4.2  Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Haare & Make-up zählen zur Arbeitszeit.

4.3  Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

4.4  Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodel und Kunde zählt zur Arbeitszeit.

  1. Modelhonorar

5.1  Das Modelhonorar umfasst das Honorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.

5.2  Sonderhonorar

Miederwaren, Tagwäsche und Akt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  1. Reisekosten

6.1 Reisetageersatz

Die An- und Abreise des Fotomodels zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Models erfolgt. Es bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung. Der Reisetageersatz beträgt: bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

6.2 Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

7.Zahlungskonditionen

Das Modelhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.

8.Reklamationen, Haftung

8.1  Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model dennoch Aufnah- men gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

8.2  Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbei– ten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tages– honoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. Bei nicht schuldhafter Verspätung des Models (Autounfall, Autounfall Dritter, Stau, öffentliche Verkehrsmittelabsagen – Verspätungen dgl.) tritt höhere Gewalt in Kraft, d.h. die Agentur oder das Model können NICHT haftbar gemacht werden. Entstehende Kosten können NICHT durch die Agentur oder das Model getragen werden. Erkrankt das Model kurzfristig vor der vertraglich vereinbarten Arbeit, so muss dies mittels Nachweis festgehalten werden (Ärztliches Attest) – ist der Nachweis vorhanden, so muss die Agentur und das Model schad- und klaglos gehalten werden.

8.3  Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

8.4  Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus diesem Vertrag ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.5  Die Agentur oder das Model haften nicht für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden im Rahmen ihrer Tätigkeiten wie z.B.: Defekt von Waren und Produkten, Bruch, Schäden an Sachen, sowie Schäden Dritter, Schäden jeglicher Art welcher innerhalb der Ausübung der Arbeit und Tätigkeit vorfallen.

  1. Nutzungsrechte

9.1  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden und für das genannte Projekt (bzw. die Kampagne) für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt, die vereinbarte Nutzungsform im vereinbarten Nutzungs- raum (regional, national, international) eingeräumt.

9.2  Jede weitergehende Nutzung, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

9.3  Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

  1. Datenschutz

10.1 FACE-UP GMBH verarbeitete die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Informations- und Marketingzwecken gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw erfüllen.

Zum Zwecke der Vertragsabwicklung ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister weiterzugeben. Die zuvor genannten Dritten werden von der FACE-UP GMBH im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet.

Ihre Daten werden nur innerhalb der EU bzw innerhalb des EWR verarbeitet.

Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.

Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an die FACE-UP GMBH weitergibt hat gem. Kapitel III DSGVO ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Im Falle einer Beschwerde können sie sich an die zuständige Behörde (Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien) wenden. Zur Befriedigung ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse booking@face-up.at. Wir werden ihr Begehren nach erfolgreicher Identitätsfeststellung fristgerecht bearbeiten.

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  1. Schlussbestimmungen

11.1  Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Model, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

11.2  Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedin- gungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während der Arbeits- tage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

11.3  Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entspre- chendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

11.4  Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Es gilt materielles österreichisches Recht.

Dezember 2018